05 März 2014

FARC-EP bezieht Position für Referendum


Am 4. März 2014 legte der Verhandlungsführer der Friedensdelegation der FARC-EP, Iván Márquez, dem kolumbianischen Verfassungsgericht ein Schreiben mit der Position der Guerilla zu einem Referendum, um bei einem erfolgreichen Ende der Friedensgespräche eine Volksabstimmung durchzuführen.

Als wesentlicher Bestandteil des Friedensprozesses sollen am Ende die Bürger Kolumbiens bei der Entscheidung mit einbezogen werden. Gerade bei einem so wichtigen politischen Prozess ist eine einheitliche Meinung von großer Bedeutung. Das Thema des Friedens soll nicht nur hinter verschlossenen Türen verhandelt, sondern öffentlich diskutiert werden. Von der Regierung gab es zu diesem Punkt bisher negative Äußerungen.
Dabei beruft sich die FARC-EP auf das Gesetz Nummer 63 von 2013 des Senats, Nummer 73 von 2013 der Kammer, zu den „Regeln für die Entwicklung eines Verfassungsreferendums bei einer endgültigen Vereinbarung zur Beendigung des bewaffneten Konflikts“.