Am 4. März 2014 legte der Verhandlungsführer der
Friedensdelegation der FARC-EP, Iván Márquez, dem kolumbianischen
Verfassungsgericht ein Schreiben mit der Position der Guerilla zu einem
Referendum, um bei einem erfolgreichen Ende der Friedensgespräche eine
Volksabstimmung durchzuführen.
Als wesentlicher Bestandteil des Friedensprozesses sollen
am Ende die Bürger Kolumbiens bei der Entscheidung mit einbezogen werden.
Gerade bei einem so wichtigen politischen Prozess ist eine einheitliche Meinung
von großer Bedeutung. Das Thema des Friedens soll nicht nur hinter
verschlossenen Türen verhandelt, sondern öffentlich diskutiert werden. Von der
Regierung gab es zu diesem Punkt bisher negative Äußerungen.
Dabei beruft sich die FARC-EP auf das Gesetz Nummer 63 von
2013 des Senats, Nummer 73 von 2013 der Kammer, zu den „Regeln für die Entwicklung
eines Verfassungsreferendums bei einer endgültigen Vereinbarung zur Beendigung
des bewaffneten Konflikts“.